AGB Mieterhöhungsservice
Diese AGB gelten ausschließlich für den Mieterhöhungsservice als Einzelservice.
1. Geltungsbereich und Anbieter
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über den Mieterhöhungsservice der
Inoovion GmbH
Struthweg 19
99826 Bischofroda
Registergericht: Amtsgericht Jena
Registernummer: HRB 523888
E-Mail: info@inoovion.com
Telefon: +49 (0) 369 24489 238
— nachfolgend „Inoovion“, „wir“ oder „Anbieter“ —
mit Kunden, Eigentümern, Vermietern oder sonstigen zur Beauftragung berechtigten Personen — nachfolgend „Auftraggeber“.
Diese AGB gelten ausschließlich für den separat beauftragten Mieterhöhungsservice als Einzelservice und nicht für laufende Hausverwaltungs- oder Mietshausverwaltungsverträge. Der Service umfasst keine rechtliche Einzelfallberatung, sondern eine wirtschaftliche, organisatorische und dokumentenbezogene Vorbereitung auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.
1.2Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3Handelt der Auftraggeber als Unternehmer, hat er dies Inoovion vor Vertragsschluss mitzuteilen. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.
1.4Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Inoovion ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss über das Online-Formular
2.1Die Darstellung des Mieterhöhungsservices auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Information über die Leistungen von Inoovion.
2.2Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das digitale Beauftragungs- und Datenaufnahmeformular vollständig ausfüllt, die erforderlichen Pflichtbestätigungen abgibt und den Mieterhöhungsservice über die dafür vorgesehene Schaltfläche zahlungspflichtig beauftragt.
2.3Erfolgt der Vertragsschluss mit einem Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr über eine Schaltfläche, wird diese Schaltfläche gut lesbar und eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen. Die Beschriftung muss so gewählt sein, dass der Verbraucher unmittelbar erkennt, dass er mit Betätigung der Schaltfläche einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt.
2.4Inoovion nimmt den Auftrag durch Bestätigung in Textform, automatisierte Bestätigungs-E-Mail oder durch Beginn der Bearbeitung an.
2.5Vor Abgabe der Vertragserklärung wird der Auftraggeber auf diese AGB, die Datenschutzhinweise, die Vergütungsregelung und, sofern er Verbraucher ist, auf die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular hingewiesen.
2.6Der Auftraggeber bestätigt im Formularabschluss, dass er diese AGB akzeptiert und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen hat.
2.7Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist und wünscht, dass Inoovion vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, muss er dies gesondert ausdrücklich bestätigen.
2.8Die Regelungen zur Vergütung bei Abbruch, Nichtversand, fehlender Rückmeldung oder fehlender Mitwirkung nach Ziffer 7 werden im Formularabschluss gesondert hervorgehoben. Sie sind vom Auftraggeber gesondert zu bestätigen oder unmittelbar vor der zahlungspflichtigen Beauftragung deutlich sichtbar zusammenzufassen.
2.9Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail.
3. Leistungsgegenstand
3.1Inoovion unterstützt den Auftraggeber wirtschaftlich, organisatorisch und dokumentenbezogen bei der Vorbereitung eines oder mehrerer Mieterhöhungsverlangen für Wohnraummietverhältnisse.
3.2Der Mieterhöhungsservice umfasst insbesondere die Aufnahme und Auswertung der bereitgestellten Objekt-, Mietvertrags- und Mietdaten, die wirtschaftliche Einschätzung einer möglichen Mieterhöhung, die Erstellung eines Entwurfs bzw. finalen Mieterhöhungsverlangens sowie die Übermittlung an den Auftraggeber zur eigenverantwortlichen Prüfung und Verwendung. Eine nachgelagerte organisatorische Nachverfolgung erfolgt nur ergänzend auf Grundlage der Rückmeldungen des Auftraggebers.
3.3Inoovion übernimmt nicht den Versand des Mieterhöhungsverlangens an den Mieter. Der Versand erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber.
3.4Der reguläre Mieterhöhungsservice umfasst keine gerichtliche Durchsetzung, keine Vertretung gegenüber dem Mieter und keine Einleitung gerichtlicher Schritte. Weitergehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3.5Inoovion schuldet keine bestimmte Zielmiete, keinen bestimmten Erhöhungsbetrag, keine Zustimmung des Mieters und keinen bestimmten rechtlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Erfolg.
4. Keine anwaltliche Rechtsberatung
4.1Inoovion erbringt keine anwaltliche Rechtsberatung und übernimmt keine gerichtliche Vertretung.
4.2Die Leistungen von Inoovion bestehen in der wirtschaftlichen, organisatorischen und dokumentenbezogenen Unterstützung auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.
4.3Eine rechtliche Einzelfallberatung, eine abschließende rechtliche Prüfung, die Bewertung rechtlicher Erfolgsaussichten und die Vertretung in rechtlichen oder gerichtlichen Verfahren sind nicht Gegenstand des regulären Mieterhöhungsservices.
4.4Inoovion gibt keine rechtsverbindliche Einschätzung ab, dass ein Anspruch des Auftraggebers gegen den Mieter rechtlich sicher besteht oder gerichtlich sicher durchsetzbar ist.
4.5Der Auftraggeber bleibt dafür verantwortlich, das von Inoovion vorbereitete Mieterhöhungsverlangen vor Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen und bei rechtlichen Zweifeln anwaltlichen Rat einzuholen.
5. Datenaufnahme und Mitwirkungspflichten
5.1Der Auftraggeber ist verpflichtet, Inoovion alle für die Prüfung und Erstellung des Mieterhöhungsverlangens erforderlichen Informationen vollständig, richtig und aktuell zur Verfügung zu stellen.
5.2Die Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Unterlagen erfolgt grundsätzlich über das von Inoovion bereitgestellte digitale Beauftragungs- und Datenaufnahmeformular.
5.3Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Formular vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und die dort abgefragten Unterlagen, Nachweise und Informationen bereitzustellen.
5.4Die abgefragten Angaben können je nach Einzelfall variieren und insbesondere Angaben zum Mietvertrag, zum Mieter, zur Wohnung, zur Wohnfläche, zur aktuellen Nettokaltmiete, zum Mietbeginn, zu früheren Mieterhöhungen, zu Staffel- oder Indexmieten, zur Ausstattung, zu Modernisierungen und zur bisherigen mietbezogenen Korrespondenz umfassen.
5.5Die im Formular gemachten Angaben und eingereichten Unterlagen bilden die Grundlage für die wirtschaftliche Einschätzung und Vorbereitung des Mieterhöhungsverlangens durch Inoovion. Für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität bleibt der Auftraggeber verantwortlich.
5.6Kann der Auftraggeber das Formular aus technischen oder sonstigen nachvollziehbaren Gründen nicht nutzen, hat er Inoovion unverzüglich zu informieren. Inoovion kann eine alternative Form der Datenübermittlung zulassen.
5.7Verzögerungen, Fehler oder Nachteile, die auf unrichtigen, unvollständigen, veralteten oder verspätet bereitgestellten Informationen beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Inoovion.
5.8Der Auftraggeber versichert, dass er Vermieter, Eigentümer oder zur Beauftragung und Durchführung des Mieterhöhungsverfahrens wirksam berechtigt ist.
6. Erstellung, Verwendung, Versand und Zustellnachweise
6.1Nach Bereitstellung der erforderlichen Informationen prüft Inoovion auf Grundlage der übermittelten Daten, ob und in welchem Umfang ein Mieterhöhungsverlangen wirtschaftlich vorbereitet werden kann.
6.2Kommt Inoovion zu dem Ergebnis, dass ein Mieterhöhungsverlangen vorbereitet werden kann, erstellt Inoovion ein entsprechendes Mieterhöhungsverlangen und übermittelt dieses dem Auftraggeber digital, insbesondere per E-Mail oder über ein von Inoovion bereitgestelltes System.
6.3Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Mieterhöhungsverlangen vor Versand eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen.
6.4Das von Inoovion vorbereitete Mieterhöhungsverlangen ist nur zur Verwendung im konkret beauftragten Mieterhöhungsfall bestimmt. Eine Verwendung, Versendung oder inhaltliche Änderung nach Ablauf von 14 Kalendertagen ab Erhalt ist nur nach erneuter Prüfung oder ausdrücklicher Freigabe durch Inoovion zulässig.
6.5Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, Datum, Erhöhungszeitpunkt, Miethöhe, Begründung oder sonstige wesentliche Inhalte eigenmächtig zu ändern und das geänderte Schreiben weiterhin als von Inoovion vorbereitetes Mieterhöhungsverlangen zu verwenden.
6.6Der Auftraggeber verpflichtet sich, das vorbereitete Mieterhöhungsverlangen nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und, sofern keine sachlichen Einwände oder Hinderungsgründe bestehen, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt an den Mieter zu versenden.
6.7Sachliche Einwände, erkennbare Fehler, fehlende Angaben oder sonstige Hinderungsgründe sind Inoovion spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt des Schreibens in Textform mitzuteilen.
6.8Der Versand des Mieterhöhungsverlangens erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber. Inoovion übernimmt keinen Versand und schuldet keinen Zugang beim Mieter.
6.9Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Mieterhöhungsverlangen mindestens per Einwurf-Einschreiben an den Mieter zu versenden. Inoovion empfiehlt zusätzlich die Zustellung durch einen geeigneten Boten mit schriftlichem Zustellprotokoll, da der Zugang im Streitfall regelmäßig besser dokumentiert werden kann.
6.10Nach Versand bzw. Zustellung übermittelt der Auftraggeber Inoovion unverzüglich, spätestens innerhalb eines Werktags, mindestens einen der folgenden Nachweise: Sendungsverfolgungsnummer, Einlieferungsbeleg, Screenshot der Sendungsverfolgung, Auslieferungs- bzw. Zustellnachweis oder Zustellprotokoll eines Boten.
6.11Ein Zustellprotokoll sollte insbesondere Datum und Uhrzeit der Zustellung, Empfängeranschrift, Name und Anschrift des Boten, Beschreibung des zugestellten Schreibens, Bestätigung des Einwurfs in den Briefkasten und Unterschrift des Boten enthalten.
6.12Für den ordnungsgemäßen, fristgerechten und nachweisbaren Zugang des Mieterhöhungsverlangens beim Mieter ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
7. Vergütung, Erfolg, Rückmeldung, Abrechnung und fehlende Mitwirkung
7.1Die Vergütung von Inoovion ist erfolgsabhängig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
7.2Bei erfolgreicher vollständiger oder teilweiser Durchsetzung des Mieterhöhungsverlangens erhält Inoovion ein Erfolgshonorar.
7.3Das Erfolgshonorar beträgt einmalig das 3-fache des tatsächlich durchgesetzten monatlichen Erhöhungsbetrags einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Es handelt sich um einen Bruttobetrag; eine zusätzliche Berechnung der gesetzlichen Umsatzsteuer erfolgt nicht.
7.4Beispiel: Wird eine monatliche Mieterhöhung in Höhe von 100,00 EUR erfolgreich durchgesetzt, beträgt das Erfolgshonorar 300,00 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.5Wird nur ein Teilbetrag durchgesetzt, berechnet sich das Erfolgshonorar anteilig nach dem tatsächlich durchgesetzten monatlichen Erhöhungsbetrag.
7.6Ein Erfolg liegt insbesondere vor bei schriftlicher Zustimmung, Zustimmung in Textform, Teilzustimmung, Zahlung oder teilweiser Zahlung der erhöhten Miete, Zustimmung nach Erinnerung, Vergleich, Anerkenntnis, Urteil oder sonstiger rechtlich oder wirtschaftlich wirksamer Durchsetzung der Mieterhöhung.
7.7Ein Erfolg liegt auch dann vor, wenn die Zustimmung, Zahlung oder sonstige Durchsetzung erst nach Ablauf der ursprünglichen Zustimmungsfrist oder nach Einleitung weiterer Schritte erfolgt.
7.8Wird keine Mieterhöhung durchgesetzt, fällt grundsätzlich kein Erfolgshonorar an. Dies gilt nicht, wenn nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ein Vergütungsanspruch wegen bereits eingetretenen Erfolgs, fehlender Rückmeldung oder grundloser Vereitelung der Durchführung besteht.
7.9Der Auftraggeber verpflichtet sich, Inoovion unverzüglich über den Verlauf des Mieterhöhungsverfahrens und den Eintritt eines vollständigen oder teilweisen Erfolgs zu informieren. Dies gilt insbesondere bei Zustimmung, Teilzustimmung, Zahlung oder Teilzahlung der erhöhten Miete, Ablehnung, ausbleibender Rückmeldung des Mieters, Vergleich, sonstiger Einigung oder sonstiger wirtschaftlicher Durchsetzung der Mieterhöhung.
7.10Auf Anforderung von Inoovion hat der Auftraggeber geeignete Nachweise über den Verlauf und den Stand des Mieterhöhungsverfahrens bereitzustellen, insbesondere Zustimmungserklärungen, Zahlungsnachweise, Kontoauszüge mit geschwärzten nicht relevanten Informationen, Korrespondenz mit dem Mieter, Versand- und Zustellnachweise oder sonstige relevante Unterlagen.
7.11Unterlässt der Auftraggeber trotz Aufforderung und Nachfrist von fünf Werktagen die erforderliche Rückmeldung oder stellt er erforderliche Nachweise nicht zur Verfügung, ist Inoovion berechtigt, das Erfolgshonorar auf Grundlage des vorbereiteten Mieterhöhungsverlangens zu berechnen, sofern aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Auftraggebers nicht festgestellt werden kann, ob und in welchem Umfang ein Erfolg eingetreten ist. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Erfolg oder nur ein geringerer Erfolg eingetreten ist oder dass Inoovion kein oder nur ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht.
7.12Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
7.13Hat der Mieter der Mieterhöhung bereits vollständig oder teilweise zugestimmt, die erhöhte Miete vollständig oder teilweise gezahlt oder wurde die Mieterhöhung auf sonstige Weise vollständig oder teilweise wirtschaftlich durchgesetzt, bleibt der Vergütungsanspruch von Inoovion auch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, Abbruch oder fehlender weiterer Mitwirkung des Auftraggebers bestehen.
7.14Bricht der Auftraggeber die Durchführung des Mieterhöhungsverfahrens nach Übermittlung des vorbereiteten Mieterhöhungsverlangens ohne sachlichen Grund ab, versendet er das Mieterhöhungsverlangen ohne sachlichen Grund nicht, weist er den Versand nicht nach oder wirkt er trotz Aufforderung und Nachfrist nicht in der für die Durchführung erforderlichen Weise mit, ist Inoovion berechtigt, eine Vergütung bei grundloser Vereitelung zu berechnen.
7.15Die Vergütung bei grundloser Vereitelung berechnet sich nach derselben Formel wie das Erfolgshonorar. Sie beträgt einmalig das 3-fache des im vorbereiteten Mieterhöhungsverlangen ausgewiesenen monatlichen Erhöhungsbetrags einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.16Die Vergütung bei grundloser Vereitelung fällt nicht an, wenn der Auftraggeber innerhalb der Versandfrist oder innerhalb der gesetzten Nachfrist sachliche Einwände, erkennbare Fehler, fehlende Angaben oder sonstige nachvollziehbare Hinderungsgründe mitteilt, die einem Versand oder einer weiteren Durchführung entgegenstehen.
7.17Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass die Voraussetzungen der Vergütung bei grundloser Vereitelung nicht vorgelegen haben, Inoovion kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist oder die im vorbereiteten Mieterhöhungsverlangen ausgewiesene Mieterhöhung bei rechtzeitigem und ordnungsgemäßem Versand objektiv nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang durchsetzbar gewesen wäre.
7.18Wird das Mieterhöhungsverlangen nach Berechnung der Vergütung später doch noch versendet und wird die Mieterhöhung anschließend vollständig oder teilweise erfolgreich durchgesetzt, wird die bereits gezahlte Vergütung nur dann auf das entstehende Erfolgshonorar für denselben Mieterhöhungsfall angerechnet, wenn der spätere Versand innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung erfolgt, das von Inoovion vorbereitete Mieterhöhungsverlangen unverändert oder nach erneuter Prüfung bzw. ausdrücklicher Freigabe verwendet wurde und der Auftraggeber die erforderlichen Zustell- und Erfolgsnachweise unverzüglich vorlegt.
7.19Die Regelungen zur Rückmeldung, Abrechnung bei fehlender Rückmeldung sowie zur Vergütung bei Abbruch, Nichtversand oder fehlender Mitwirkung nach Erstellung des Mieterhöhungsverlangens werden im Formularabschluss gesondert hervorgehoben und vom Auftraggeber gesondert bestätigt oder unmittelbar vor der zahlungspflichtigen Beauftragung deutlich sichtbar zusammengefasst.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
8.1Wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
8.2Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gelten ausschließlich für Verbraucher. Unternehmern wird dadurch kein gesetzliches, vertragliches oder freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Inoovion GmbH
Struthweg 19
99826 Bischofroda
E-Mail: info@inoovion.com
Telefon: +49 (0) 369 24489 238
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Sofortiger Leistungsbeginn
Wenn der Auftraggeber als Verbraucher wünscht, dass Inoovion vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, muss er dies gesondert ausdrücklich bestätigen.
Der Auftraggeber kann im Formularabschluss ausdrücklich erklären:
„Ich möchte, dass Inoovion sofort mit der Bearbeitung beginnt. Ich verlange ausdrücklich den Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist. Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen schulden kann und dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der beauftragten Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt.“
Ohne diese ausdrückliche Erklärung beginnt Inoovion gegenüber Verbrauchern grundsätzlich erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Die Erklärung darf im Onlineformular nicht vorangekreuzt sein.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung dieses Formulars ist nicht vorgeschrieben.
An:
Inoovion GmbH
Struthweg 19
99826 Bischofroda
E-Mail: info@inoovion.com
Telefon: +49 (0) 369 24489 238
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Mieterhöhungsservice
Angaben des Mietobjekts: _______________________________
Bestellt am: _______________________________
Name des Verbrauchers: _______________________________
Anschrift des Verbrauchers: _______________________________
Unterschrift des Verbrauchers, nur bei Mitteilung auf Papier: _______________________________
Datum: _______________________________
9. Nutzungsrechte
9.1Von Inoovion erstellte Dokumente, Vorlagen, Berechnungen, Texte, Strukturen und sonstige Inhalte dürfen ausschließlich für den konkret beauftragten Mieterhöhungsfall verwendet werden.
9.2Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Nutzung für andere Mietverhältnisse, Objekte oder Zwecke ist nur mit vorheriger Zustimmung von Inoovion zulässig.
9.3Die Weitergabe an eigene Rechtsanwälte, Steuerberater oder sonstige zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Berater ist zulässig, soweit sie im Zusammenhang mit dem konkreten Mieterhöhungsverfahren erfolgt.
9.4Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von Inoovion erstellte Dokumente oder Vorlagen eigenmächtig zu verändern und weiterhin als von Inoovion vorbereitetes Dokument zu verwenden, sofern keine erneute Prüfung oder ausdrückliche Freigabe durch Inoovion erfolgt ist.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
10.1Inoovion verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
10.2Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Inoovion unter: https://inoovion.com/rechtliches/datenschutz.
10.3Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, Inoovion die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen personenbezogenen Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
10.4Soweit Inoovion im Einzelfall als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig wird, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
11. Haftung
11.1Inoovion haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.2Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Inoovion nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.3Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.4Inoovion haftet nicht für Nachteile, Verzögerungen oder Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben macht, Unterlagen nicht bereitstellt, das Mieterhöhungsverlangen nicht oder nicht ordnungsgemäß versendet, den Zugang nicht nachweisen kann oder Rückmeldungen des Mieters nicht weiterleitet.
11.5Inoovion übernimmt keine Garantie für die Zustimmung des Mieters, die Durchsetzbarkeit der Mieterhöhung, eine bestimmte Miethöhe oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
12. Laufzeit und Beendigung
12.1Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und endet, sobald die beauftragten Leistungen erbracht, abgerechnet oder von einer Partei wirksam beendet wurden.
12.2Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.3Bereits entstandene Vergütungsansprüche, insbesondere bei vollständiger oder teilweiser Durchsetzung einer Mieterhöhung, bei fehlender Rückmeldung trotz Aufforderung und Nachfrist oder bei grundloser Vereitelung der Durchführung nach Ziffer 7, bleiben von einer Vertragsbeendigung unberührt.
12.4Soweit zwischen den Parteien ein fortlaufendes Rahmenverhältnis besteht, können weitere Mieterhöhungsfälle auf Grundlage dieser AGB beauftragt werden.
13. Schlussbestimmungen
13.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2Handelt der Auftraggeber als Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
13.3Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Inoovion.
13.4Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.5Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
14. Kontakt
Bei Fragen, Wünschen oder Beanstandungen erreichen Sie uns unter:
Inoovion GmbH
Struthweg 19
99826 Bischofroda
E-Mail: info@inoovion.com
Telefon: +49 (0) 369 24489 238