Allgemeine Aktionsbedingungen für Eigentümer-Boni
Allgemeine Aktionsbedingungen für Eigentümer-Boni – rechtliche Informationen und Hinweise von Inoovion.
1. Gegenstand der Aktion
Die Inoovion GmbH (nachfolgend „Auftraggeber“) belohnt Immobilieneigentümer, die sich unter Verwendung eines gültigen Aktionscodes (ausgewiesen auf Flyern, digitalen Werbemitteln oder sonstigen Aktionsunterlagen) für eine Immobilienverwaltung durch den Auftraggeber entscheiden und einen entsprechenden Verwaltervertrag abschließen.
2. Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die rechtmäßige Eigentümer einer Immobilie sind (nachfolgend „Teilnehmer“).
- Die Aktion richtet sich ausschließlich an Neukunden. Als Neukunde gilt, wer zum Zeitpunkt der Registrierung in keinem aktiven Vertragsverhältnis mit der Inoovion GmbH steht und dessen Objekt der Inoovion GmbH bisher nicht bekannt war.
3. Voraussetzungen für den Bonusanspruch
Ein Anspruch auf den jeweiligen Bonus entsteht nur, wenn alle folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
a) Der Teilnehmer registriert sich unter Verwendung eines zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Aktionscodes über die dafür vorgesehenen Kanäle (z. B. QR-Code, Online-Formular oder telefonisch) für ein Erstgespräch.
b) Infolge dieser Anfrage wird innerhalb von 12 Monaten ein wirksamer Verwaltervertrag (z. B. Mietverwaltung oder WEG-Verwaltung) für das genannte Objekt unterzeichnet.
c) Das Objekt darf der Inoovion GmbH nicht bereits als aktiver Lead oder durch laufende Verhandlungen bekannt sein.
d) Die Entscheidung über den Abschluss eines Verwaltervertrages liegt im alleinigen Ermessen der Inoovion GmbH. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht.
4. Umgang mit Aktionscodes
- Für die Gewährung des Bonus ist ausschließlich die Angabe des Aktionscodes bei der ersten Kontaktaufnahme entscheidend. Eine nachträgliche Anrechnung eines Codes nach bereits erfolgtem Erstkontakt oder Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.
- Besonderheit bei Namens-Codes: Handelt es sich bei dem Aktionscode um den Namen eines Tippgebers (z. B. Mieter), ist dieser Code für den Eigentümer nur gültig, wenn der Tippgeber sich bereits vor dem Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme durch den Eigentümer ordnungsgemäß bei der Inoovion GmbH als Tippgeber registriert hat. Namen von nicht oder erst nachträglich registrierten Personen werden nicht als gültiger Aktionscode anerkannt.
- Jeder Aktionscode hat einen spezifischen Gültigkeitszeitraum. Dieser wird auf dem jeweiligen Werbemittel kommuniziert. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum der Erstregistrierung bzw. Terminbuchung durch den Teilnehmer.
- Ein Bonus wird pro Eigentümer und Objekt nur einmal gewährt. Die Kombination mehrerer Aktionscodes oder Rabattaktionen für dasselbe Objekt ist ausgeschlossen.
5. Höhe des Bonus und Verrechnungsmodell (Keine Barauszahlung)
5.1 Bonusbetrag: Die Höhe des Bonus richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Angebot (z. B. 500,00 € brutto).
5.2 Verrechnungsprinzip: Der Bonus wird nicht bar ausgezahlt und auch nicht auf ein Bankkonto überwiesen. Er wird stattdessen als Nachlass auf das vereinbarte Verwalterhonorar gewährt.
5.3 Durchführung der Verrechnung: Die Gutschrift erfolgt durch direkte Reduzierung bei der Rechnungsstellung. Das fällige monatliche Verwalterhonorar für die
Grundleistungen gemäß § 3 des Verwaltervertrages („Aufgaben und Befugnisse des Verwalters“) wird ab dem ersten vollen Monat der aktiven Verwaltung so lange um den jeweiligen Honorarbetrag reduziert, bis der jeweilige Bonusbetrag vollständig aufgebraucht ist. Eine Verrechnung mit etwaigen Sonderleistungen oder Auslagenersatz ist ausgeschlossen.
5.4 Vorzeitiges Vertragsende: Endet das Vertragsverhältnis, bevor der Bonusbetrag vollständig durch die monatlichen Abrechnungen verrechnet wurde, verfällt der verbleibende Restbetrag ersatzlos. Eine Erstattung oder Auszahlung des Restwertes ist ausgeschlossen.
6. Datenschutz
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers erfolgt ausschließlich zur Durchführung der jeweiligen Aktion sowie zur Anbahnung und Abwicklung des resultierenden Vertragsverhältnisses gemäß unserer Datenschutzerklärung unter: https://inoovion.com/rechtliches/datenschutz.
7. Steuerlicher Hinweis
Bei Teilnehmern, die die Immobilie zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzen, mindert die Verrechnung des Guthabens die abzugsfähigen Werbungskosten (Verwalterhonorar). Der Teilnehmer ist für die korrekte steuerliche Berücksichtigung (z. B. gegenüber dem Finanzamt) selbst verantwortlich.
8. Rechtsweg und Vorbehalt
Der Auftraggeber behält sich vor, Aktionen bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. Missbrauch, Manipulation oder rechtliche Änderungen) jederzeit zu beenden oder die Bedingungen für die Zukunft anzupassen. Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Gewährung von Boni ausgeschlossen.