Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise für die Tippgeber-Aktion
Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise für die Tippgeber-Aktion – rechtliche Informationen und Hinweise von Inoovion.
1. Gegenstand der Aktion
Die Inoovion GmbH (nachfolgend „Auftraggeber“) belohnt die Benennung von potenziellen Neukunden (Eigentümer oder WEG-Gemeinschaften), die an einer Immobilienverwaltung durch den Auftraggeber interessiert sind.
2. Teilnahmeberechtigung und Gelegentlichkeit
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen ohne Maklererlaubnis (§ 34c GewO), die den Tipp im Rahmen einer gelegentlichen, rein privaten Tätigkeit abgeben. Eine gewerbliche oder professionelle Ausübung sowie die Bewerbung dieser Aktion auf eigenen Kanälen oder Portalen sind untersagt. Mitarbeiter der Inoovion GmbH und deren Angehörige sind ausgeschlossen. Mit der Abgabe des Tipps versichert der Teilnehmer, nicht im Rahmen eines Gewerbebetriebs oder einer selbstständigen Tätigkeit zu handeln.
3. Voraussetzungen für den Provisionsanspruch
Ein Anspruch auf die Prämie entsteht nur, wenn alle folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
a) Vorherige Registrierung: Der Tippgeber muss sich zeitlich vor der ersten Kontaktaufnahme des geworbenen Eigentümers beim Auftraggeber registriert haben (z. B. über das Online-Formular). Maßgeblich ist der Zeitstempel der Registrierung. Eine Registrierung nach der Anfrage des Eigentümers ist für diesen Fall ungültig.
b) Kausalität & Nennung des Namens: Der geworbene Eigentümer muss bei seiner Erstanfrage (Anfrageformular, E-Mail oder Telefon) den vollständigen Namen des Tippgebers als Aktionscode angeben.
c) Erfolg: Infolge des Tipps wird innerhalb von 12 Monaten ein wirksamer Verwaltervertrag abgeschlossen.
d) Echte Neukunden & Vorkenntnis: Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn die Daten/das Objekt dem Auftraggeber bereits bekannt waren (CRM-Eintrag, laufende Verhandlung, Bestandskunde).
e) Keine öffentlichen Quellen: Tipps basierend auf Inseraten (z. B. Immobilienscout24) oder öffentlichen Ausschreibungen sind nicht prämienberechtigt.
f) Abschlussfreiheit & Ermessen: Die Entscheidung über die Aufnahme von Verhandlungen liegt im alleinigen Ermessen der Inoovion GmbH. Allein durch die Herstellung des Kontaktes entsteht keine Verpflichtung zum Vertragsabschluss. Eine Ablehnung bedarf gegenüber dem Tippgeber keiner Begründung.
4. Umgang mit Mehrfachnennungen und Aktionscodes
4.1Maßgeblichkeit des CodesFür die Zuweisung der Prämie ist ausschließlich ausschlaggebend, welcher Aktionscode oder Name vom Neukunden (Eigentümer) bei der ersten Kontaktaufnahme (Anfrageformular, E-Mail oder Telefonat) angegeben wird. Nachträgliche Nennungen durch Tippgeber können nicht berücksichtigt werden, wenn der Kontakt bereits ohne Code zustande kam.4.2 Einmaligkeit pro ObjektDie Prämie wird pro abgeschlossenem Verwaltervertrag nur einmal ausgezahlt. Dies gilt unabhängig von der Größe des Objekts, der Anzahl der Wohneinheiten oder der Anzahl der eingegangenen Tipps für dasselbe Objekt.4.3 KonkurrenzsituationenNennt der Neukunde bei der Anfrage mehrere Tippgeber gleichzeitig oder ist eine eindeutige Zuordnung technisch nicht möglich, gilt folgendes Prioritätsprinzip:
- Die Prämie erhält derjenige, dessen Code/Name im Anfrageformular an erster Stelle genannt wurde.
- Ist dies nicht feststellbar, entscheidet der Auftraggeber nach billigem Ermessen (§ 315 BGB), wessen Empfehlung überwiegend ursächlich für den Vertragsabschluss war.
- Ein Rechtsanspruch auf Teilung der Prämie zwischen mehreren Tippgebern ist ausgeschlossen.
5. Höhe der Provision und Auszahlung
- Die Provision beträgt einmalig 500,00 Euro (Bruttobetrag) pro neu abgeschlossenem Verwaltervertrag.
- Da der Tippgeber als Privatperson handelt, versteht sich der Betrag als Endbetrag (keine Ausweisung von Umsatzsteuer).
- Der Anspruch wird fällig, sobald der Verwaltervertrag wirksam begonnen hat und die erste vereinbarte Verwaltervergütung vollständig auf dem Konto des Auftraggebers eingegangen ist.
- Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach diesem Zahlungseingang per Banküberweisung auf ein Konto im SEPA-Raum. Barauszahlungen sind ausgeschlossen.
6. Verantwortlichkeit für die Kontaktaufnahme
Der Tippgeber versichert, dass er die Nachricht an den Eigentümer eigenverantwortlich und im privaten Interesse versendet. Er bestätigt, dass er keine unerwünschte Werbung (Spam) betreibt und eine persönliche oder geschäftliche Beziehung zum Empfänger besteht, die eine Kontaktaufnahme rechtfertigt. Die Inoovion GmbH wird von Ansprüchen Dritter freigestellt, die aus der Art und Weise der Kontaktaufnahme durch den Tippgeber (z. B. wegen Belästigung oder unverlangter Werbung) resultieren.
7. Datenschutz
7.1 Einleitung
Der Tippgeber versichert, dass er die Nachricht an den Eigentümer eigenverantwortlich und im privaten Interesse versendet. Er bestätigt, dass er keine unerwünschte Werbung (Spam) betreibt und eine persönliche oder geschäftliche Beziehung zum Empfänger besteht, die eine Kontaktaufnahme rechtfertigt. Die Inoovion GmbH wird von Ansprüchen Dritter freigestellt, die aus der Art und Weise der Kontaktaufnahme durch den Tippgeber (z. B. wegen Belästigung oder unverlangter Werbung) resultieren.
7.2 Verarbeitete Datenkategorien
Wir verarbeiten ausschließlich Ihre eigenen Daten als Tippgeber:
- Stammdaten: Name, Vorname.
- Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer (zur Benachrichtigung über den Status).
- Zahlungsdaten: Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung und Prämienauszahlung Ihre Bankverbindungsdaten (IBAN/BIC).
7.3 Zwecke und Rechtsgrundlagen
Wir verarbeiten diese Daten zu folgenden Zwecken:
- Zuordnung und Abwicklung: Um festzustellen, ob ein Neukunde (Eigentümer) aufgrund Ihrer Empfehlung einen Vertrag geschlossen hat (Matching Ihres Namens/Codes mit der Anfrage des Eigentümers).
- Auszahlung: Zur Anweisung der Prämie auf Ihr Konto.
- Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung des durch die Teilnahmebedingungen zustande kommenden Vertragsverhältnisses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Gesetzliche Pflichten: Soweit wir zur Aufbewahrung von steuerrelevanten Unterlagen (Buchungsbelege über ausgezahlte Prämien) verpflichtet sind, basiert die Speicherung auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. steuer- und handelsrechtlichen Vorgaben (z. B. § 147 AO).
7.4 Speicherdauer
Ohne Auszahlung: Daten von Interessenten an der Aktion werden gelöscht, sofern innerhalb von 12 Monaten keine erfolgreiche Vermittlung zustande kam und der Zweck der Speicherung entfällt. Mit Auszahlung: Im Falle einer ausgezahlten Prämie sind wir gesetzlich verpflichtet, die entsprechenden Buchungsbelege (die Ihren Namen und Ihre Bankdaten enthalten) für 10 Jahre zu archivieren. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
8. Steuerlicher Hinweis
Der Tippgeber ist für die Versteuerung der Prämie selbst verantwortlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Prämie von 500,00 Euro die jährliche steuerliche Freigrenze für sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG (aktuell 256,00 Euro) überschreitet. Dies bedeutet, dass der gesamte Betrag in der Regel einkommensteuerpflichtig ist und in der Steuererklärung angegeben werden muss. Inoovion übernimmt keine Haftung für die korrekte Versteuerung durch den Tippgeber.
9. Rechtsweg
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Tippgeber-Aktion jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft zu beenden oder die Bedingungen zu ändern. Bereits entstandene Ansprüche (bei denen der Kontakt schon hergestellt wurde) bleiben hiervon unberührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.