Mieterhöhung 2026: Fristen, Kappungsgrenze, Indexmiete
Fristen, Kappungsgrenze, Mietspiegel und Indexmiete richtig trennen, bevor Sie eine Mieterhöhung vorbereiten.
Seit Jahren zahlen Ihre Mieter denselben Betrag. Gleichzeitig wird das Haus teurer. Reparaturen, Verwaltung, Versicherungen und laufende Betreuung kosten mehr, Rücklagen müssen aufgebaut werden und die Immobilie soll trotzdem wirtschaftlich bleiben. Viele Eigentümer wissen, dass sie die Miete erhöhen müssten, damit sie zur aktuellen Marktlage passt, schieben das Thema aber auf, weil Fristen, Kappungsgrenze, Mietspiegel und Indexmiete schnell unübersichtlich werden können. In diesem Artikel erfahren Sie deshalb, wann und wie Sie die Miete rechtssicher erhöhen dürfen und was Sie unbedingt beachten müssen.
- Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB kann frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung verlangt werden; wirksam werden darf sie erst, wenn die Miete zu diesem Zeitpunkt seit 15 Monaten unverändert ist.
- Die Kappungsgrenze liegt grundsätzlich bei 20 Prozent innerhalb von drei Jahren, in abgesenkten Gebieten bei 15 Prozent.
- Der Mieter hat bei der Vergleichsmietenerhöhung bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang Zeit zur Zustimmung; die neue Miete wird grundsätzlich ab dem dritten Monat geschuldet.
- Bei einer Indexmiete muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben; die angepasste Miete gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung.
- Nach einer Modernisierung dürfen grundsätzlich 8 Prozent der umlagefähigen Kosten jährlich angesetzt werden, begrenzt durch 3 Euro je Quadratmeter in sechs Jahren oder 2 Euro bei Mieten unter 7 Euro je Quadratmeter.
Die wichtigsten Kennzahlen zur Mieterhöhung 2026 im Überblick
Zum Einstieg lohnt sich eine reine Kennzahlen-Orientierung. Nicht jede Zahl gilt für jede Mieterhöhung, weil Vergleichsmiete, Indexmiete, Staffelmiete und Modernisierung unterschiedlichen Regeln folgen. Die Übersicht hilft dabei, die wichtigsten Fristen und Grenzen einmal sauber einzuordnen, bevor im nächsten Schritt der passende Weg aus dem Mietvertrag geprüft wird:
| Kennzahl | Gilt vor allem bei | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| 12 Monate | Vergleichsmiete nach § 558 BGB | Das nächste Erhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung gestellt werden. |
| 15 Monate | Vergleichsmiete nach § 558 BGB | Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens muss die Miete seit 15 Monaten unverändert sein. |
| 2 Monate | Zustimmung nach § 558b BGB | Der Mieter hat bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit zur Zustimmung. |
| 20 % / 15 % | Kappungsgrenze | Die Miete darf innerhalb von drei Jahren grundsätzlich höchstens um 20 Prozent steigen, in bestimmten Gebieten um 15 Prozent. |
| 1 Jahr | Indexmiete und Staffelmiete | Die Miete muss bei beiden Modellen jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. |
| 8 % | Modernisierung | Nach Modernisierung können grundsätzlich 8 Prozent der umlagefähigen Kosten jährlich auf die Miete umgelegt werden. |
Welcher Mieterhöhungsweg passt zu Ihrem Mietverhältnis?
Nach dieser Orientierung kommt die Vertragsprüfung. Vor jeder Berechnung muss feststehen, welcher Mietanpassungsweg im konkreten Mietverhältnis überhaupt möglich ist, denn viele Fehler entstehen, wenn Indexmiete, Vergleichsmiete, Staffelmiete und Modernisierung vermischt werden. Deshalb beginnt die Prüfung nicht mit der Frage, wie viel Prozent möglich sind, sondern mit dem Mietvertrag.
Die folgende Übersicht trennt die wichtigsten Anpassungswege, ohne die Modelle doppelt zu erklären:
| Prüfweg | Wann er passt | Was vor dem Schreiben sitzen muss |
|---|---|---|
| Vergleichsmiete | Wenn die aktuelle Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. | Mietspiegel oder Vergleichsgrundlage, 12-Monats-Sperrfrist, 15-Monats-Wirksamkeitsgrenze, Zustimmung und Kappungsgrenze. |
| Indexmiete | Wenn im Mietvertrag eine wirksame Kopplung an den Verbraucherpreisindex vereinbart ist. | Ausgangsindex, aktueller Indexwert, Nettokaltmiete, ein Jahr unveränderte Miete und Erklärung in Textform. |
| Staffelmiete | Wenn die künftigen Mietbeträge oder Erhöhungsbeträge bereits im Vertrag stehen. | Geldbeträge statt reiner Prozentangaben, mindestens ein Jahr je Staffel und keine parallele Erhöhung nach § 558 bis § 559b. |
| Modernisierung | Wenn die Miete wegen umlagefähiger Modernisierungskosten steigen soll. | Ankündigung, Kostenabgrenzung zu Erhaltung, 8-Prozent-Regel, Kappungsbeträge je Quadratmeter und Wirksamkeitsfrist. |
Wie funktioniert die Mieterhöhung nach Mietspiegel und Vergleichsmiete?
Bei diesem Weg erhöhen Sie die Miete nicht nach Gefühl, sondern bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Das ist die Miete, die für ähnliche Wohnungen am gleichen Ort üblich ist. Der Mietspiegel ist dafür meistens der praktischste Nachweis, weil er Wohnungen nach Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung einordnet.
Die Prüfung läuft im Kern über vier Punkte:
1. Aktuelle Nettokaltmiete feststellen
Betriebskostenvorauszahlungen zählen nicht mit.
2. Wohnung einordnen
Wohnfläche, Baujahr, Lage, Ausstattung und Modernisierungen bestimmen, in welche Mietspiegelspanne die Wohnung fällt.
3. Zielmiete prüfen
Die neue Miete muss zur ortsüblichen Vergleichsmiete passen und zusätzlich Fristen sowie Kappungsgrenze einhalten.
4. Schreiben nachvollziehbar begründen
Der Mieter muss erkennen können, welche Vergleichsgrundlage verwendet wurde und wie die neue Miete zustande kommt.
Für diese Begründung ist der Mietspiegel oft der einfachste Weg. Wichtig ist aber, welche Art von Mietspiegel vorliegt, weil beide Varianten unterschiedlich stark wirken:
Einfacher Mietspiegel
Ein einfacher Mietspiegel zeigt, welche Mieten in einer Stadt oder Gemeinde üblich sind. Er hilft bei der Begründung einer Mieterhöhung. Er ist aber weniger streng erstellt. Deshalb kann es eher Streit darüber geben, ob der Wert wirklich zur Wohnung passt.
Qualifizierter Mietspiegel
Ein qualifizierter Mietspiegel wird genauer erstellt. Er folgt festen Regeln, wird regelmäßig angepasst und nach vier Jahren neu erstellt. Deshalb hat er mehr Gewicht, wenn es Streit über die Mieterhöhung gibt. Für Eigentümer ist er meist die bessere Grundlage, weil der Mieter die Werte nicht so leicht anzweifeln kann.
Wenn kein passender Mietspiegel genutzt werden kann, erlaubt § 558a BGB auch andere Begründungen. Möglich sind zum Beispiel die Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen.
Welche Kappungsgrenze gilt bei der Mieterhöhung 2026?
Bei der Kappungsgrenze geht es vor allem darum, welche Mieterhöhung überhaupt noch zulässig ist. Die wichtigsten Punkte lassen sich so trennen:
Was die Kappungsgrenze begrenzt
Die Kappungsgrenze betrifft Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie begrenzt, wie stark die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren steigen darf.
Regelfall und abgesenkte Grenze
Im Regelfall darf die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen. In angespannten Wohnungsmärkten kann die Grenze durch landesrechtliche Regelung auf 15 Prozent abgesenkt sein.
Ausgangsmiete
Entscheidend ist die Nettokaltmiete vor drei Jahren. Betrug sie damals 800 Euro, liegt die 20-Prozent-Grenze bei 960 Euro. Bei einer 15-Prozent-Grenze wären es 920 Euro.
Zusätzliche Grenze
Die Kappungsgrenze sagt noch nicht, dass der volle Betrag immer verlangt werden darf. Die neue Miete muss zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete passen.
Welche Fristen und Zustimmungen sind wichtig?
Die Frist entscheidet darüber, wann ein Mieter reagieren muss und ab welchem Monat eine neue Miete verlangt werden kann. Gerade hier entstehen viele Missverständnisse.
Für die Prüfung sind diese Punkte wichtig:
Sperrfrist und Wirksamwerden
Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete muss zuerst die Jahressperre aus § 558 BGB beachtet werden. Das Erhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung gestellt werden. Wirksam werden darf die neue Miete grundsätzlich erst, wenn die Miete zu diesem Zeitpunkt seit 15 Monaten unverändert ist.
Zustimmung und Fälligkeit
Nach Zugang des Schreibens muss der Mieter nach § 558b BGB bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang zustimmen. Die erhöhte Miete ist dann grundsätzlich ab Beginn des dritten Monats nach Zugang zu zahlen.
Ein Beispiel macht den Ablauf greifbar. Geht das Schreiben im Mai 2026 zu, läuft die Zustimmungsfrist bis Ende Juli 2026. Die neue Miete wäre bei wirksamer Zustimmung grundsätzlich ab August 2026 zu zahlen.
Keine Zustimmung
Reagiert der Mieter nicht oder stimmt er nicht zu, kann der Vermieter nicht beliebig lange warten. Die Klage auf Zustimmung muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.
Sonderkündigungsrecht
Zusätzlich hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB. Für Eigentümer ist das kein Grund, jede Mieterhöhung zu vermeiden. Es ist aber ein Grund, Kommunikation, Objektstrategie und Mietverhältnis mitzudenken.
Was gilt bei Indexmiete 2026?
Die Indexmiete folgt einer anderen Logik als die Vergleichsmiete. Maßgeblich ist nicht der Mietspiegel, sondern die Veränderung des Verbraucherpreisindex.
Für Eigentümer sind vor allem diese Punkte wichtig:
Rechenbasis
Der Verbraucherpreisindex wird vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Dadurch ist die Anpassung weniger abhängig von späteren Diskussionen über Vergleichswohnungen oder Mietspiegelspannen.
Bei Inoovion prüfen wir bei neuen Mietverträgen meistens zuerst, ob eine Indexmiete sinnvoll ist. Natürlich passt sie nicht bei jedem Objekt, aber in der Praxis nutzen wir sie am häufigsten und empfehlen sie auch unseren Eigentümern. Sie ist einfach zu berechnen, vertraglich klar geregelt und kann allgemeine Kostensteigerungen besser abbilden als eine feste Staffelmiete.
Berechnung
Die Berechnung folgt dem Verhältnis aus neuem und altem Indexwert. Maßgeblich ist die Nettokaltmiete. Betriebskostenvorauszahlungen werden nicht einfach mit erhöht. Der bestehende Inoovion-Beitrag Indexmiete erhöhen erklärt die Berechnung, die Formel und das Anschreiben im Detail.
Frist und Textform
Bei einer Indexmieterhöhung muss die Miete grundsätzlich mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein. Die Änderung muss in Textform erklärt werden. Außerdem muss die Erklärung die eingetretene Indexänderung und den neuen Mietbetrag ausweisen.
Die neue Miete ist dann ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung zu zahlen. Geht ein wirksames Schreiben im Mai zu, wäre die angepasste Indexmiete grundsätzlich ab Juli relevant.
Abgrenzung zur Staffelmiete
Bei einer Staffelmiete muss die Miete je Staffel ebenfalls mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung muss als Geldbetrag ausgewiesen werden. Prozentangaben allein reichen dafür nicht.
Wenn Sie zusätzlich die politischen Änderungen rund um Indexmieten, möblierte Wohnungen und Kurzzeitmietverträge einordnen möchten, passt der Beitrag zur Mietrechtsreform 2026 für Vermieter.
Was gilt bei Modernisierungsmieterhöhungen?
Bei Modernisierungen geht es nicht um den Mietspiegel, sondern um konkrete Maßnahmen am Gebäude oder an der Wohnung. Für die Prüfung sind diese Punkte wichtig:
Eigener Mieterhöhungsweg
Modernisierung sollte nicht mit Mietspiegel oder Indexmiete vermischt werden. Die wichtigste Kennzahl steht in § 559 BGB. Der Vermieter kann die jährliche Miete grundsätzlich um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten erhöhen.
Ankündigung
Vorher muss die Modernisierung in der Regel spätestens drei Monate vor Beginn in Textform angekündigt werden. Die Ankündigung muss unter anderem Art und Umfang, voraussichtlichen Beginn, voraussichtliche Dauer und den zu erwartenden Erhöhungsbetrag nennen.
Kappungsbeträge
Die monatliche Miete darf wegen Modernisierungen innerhalb von sechs Jahren grundsätzlich nicht um mehr als 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche steigen. Beträgt die monatliche Miete vor der Erhöhung weniger als 7 Euro je Quadratmeter, liegt die Grenze bei 2 Euro je Quadratmeter.
Heizungsmaßnahmen
Für bestimmte Heizungsmaßnahmen gibt es zusätzlich eine Grenze von 0,50 Euro je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren, soweit die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt sind. Gerade energetische Maßnahmen sollten deshalb nicht nur technisch, sondern auch mietrechtlich vorbereitet werden.
Vereinfachtes Verfahren
Im vereinfachten Verfahren nach § 559c BGB dürfen die geltend gemachten Kosten für die Wohnung vor Pauschalabzug höchstens 10.000 Euro betragen. Für Erhaltungsanteile werden pauschal 30 Prozent abgezogen. Nach einer Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren sind weitere Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 oder § 559e grundsätzlich für fünf Jahre ausgeschlossen.
Wirksamkeit
Nach § 559b BGB schuldet der Mieter die erhöhte Miete grundsätzlich ab Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erklärung. Die Frist verlängert sich um sechs Monate, wenn die Modernisierung nicht ordnungsgemäß angekündigt wurde oder die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt.
Welche Fehler sollten Eigentümer vor dem Schreiben vermeiden?
Die meisten Probleme entstehen nicht, weil Eigentümer generell keine Mieterhöhungen umsetzen dürfen. Sie entstehen, weil einfache formelle Fehler gemacht werden.
Besonders oft geht es um die Begründung. Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete muss der Mieter erkennen können, worauf sich die neue Miete stützt. Das kann zum Beispiel ein Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein Gutachten oder drei Vergleichswohnungen sein.
Ein weiterer Fehler ist der falsche Prüfweg. Wenn eine wirksame Indexmiete vereinbart ist, läuft die Anpassung über den Verbraucherpreisindex. Der Mietspiegel begründet dann keine Indexanpassung.
Ebenso problematisch ist eine falsche Mietbasis. Bei Indexmieten zählt die Nettokaltmiete. Wer versehentlich die Gesamtzahlung inklusive Betriebskostenvorauszahlung fortschreibt, baut einen vermeidbaren Angriffspunkt ein.
Vor dem Versand sollte mindestens diese Prüfung erfolgen.
- Welche Vertragsart liegt vor?
- Liegt die letzte Mieterhöhung mindestens 12 Monate zurück?
- Ist die Miete zum Wirksamwerden seit 15 Monaten unverändert?
- Welche Nettokaltmiete ist die richtige Ausgangsbasis?
- Ist die Wohnung im Mietspiegel richtig eingeordnet?
- Welche Begründung oder Indexberechnung wird verwendet?
- Ab welchem Monat soll die neue Miete gelten?
- Wie wird Zugang und Fristenlauf dokumentiert?
Bei mehreren Wohnungen sollte daraus keine Sammlung einzelner Schreiben werden. Sinnvoll ist eine Fristenliste für Zugang, Reaktion, Wirksamkeit und Zahlungsumstellung.
Wenn Sie sich bei einem dieser Punkte unsicher sind, kann professionelle Unterstützung sinnvoll sein. Unsere Experten können Sie dabei gerne unterstützen und die Mieterhöhung für Sie umsetzen. Für unseren Service entstehen hierbei nur Kosten, wenn die Mieterhöhung tatsächlich durchgesetzt wird. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zum Mieterhöhungsservice.
Wie Mietverwaltung Mieterhöhungen planbarer macht
Mieterhöhungen werden für Eigentümer vor allem dann planbar, wenn Mietverträge, Fristen und Mietentwicklung laufend gepflegt werden. Die eigentliche Arbeit beginnt also deutlich vor dem Anschreiben.
In der Mietverwaltung prüfen wir Mietverträge nicht allein nach der Frage, ob eine höhere Miete denkbar ist. Wir ordnen zuerst den passenden Pfad zu, also Indexmiete, Staffelmiete, Vergleichsmiete, Modernisierung oder aktuell keine sinnvolle Anpassung.
Bei Indexmieten halten wir den Ausgangsindex, den letzten Anpassungszeitpunkt und die verwendete Nettokaltmiete in der Objektakte fest. Dadurch muss die nächste Anpassung nicht aus alten E-Mails oder Vertragskopien rekonstruiert werden.
Ebenso wichtig ist die Kommunikation. Ein gutes Schreiben erklärt Vertragsgrundlage, Berechnung, neuen Betrag und Wirksamkeitsdatum so, dass der Mieter die Anpassung nachvollziehen kann. Das reduziert Rückfragen und schützt das Mietverhältnis.
Wenn Sie ein Mietshaus oder mehrere vermietete Einheiten halten, gehört Mietentwicklung aus unserer Sicht zur laufenden Mietverwaltung. Sie sollte nicht erst dann Thema werden, wenn seit Jahren nichts passiert ist.
Fazit: Mieterhöhung 2026 richtig vorbereiten
Die Mieterhöhung im Bestand ist für Eigentümer im Jahr 2026 vor allem dann herausfordernd, wenn nicht klar ist, welcher Weg rechtlich passt und welche Fristen oder Grenzen dabei gelten. Viele Eigentümer wissen, dass die aktuelle Miete nicht mehr zur Marktlage passt, schieben die Anpassung aber auf, weil ein formeller Fehler Zeit kostet und das Mietverhältnis unnötig belastet. So steht am Ende nicht nur die Frage im Raum, wie viel Miete möglich ist, sondern auch, wie die Erhöhung richtig vorbereitet werden kann.
Wir bieten dafür eine Lösung:
Für Eigentümer, die eine professionelle Prüfung ihrer Mieterhöhung suchen, übernehmen wir die Einordnung des Mietvertrags, die Berechnung der zulässigen Miete und die Vorbereitung des passenden Schreibens. Wir prüfen Mietspiegel, Indexmiete, Staffelmiete, Kappungsgrenze und Fristen und achten darauf, dass Berechnung, Begründung und Umsetzung zusammenpassen. Für unseren Mieterhöhungsservice entstehen nur Kosten, wenn die Mieterhöhung tatsächlich durchgesetzt wird.
Sie möchten mehr über unseren Mieterhöhungsservice erfahren? Dann vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch. Unsere Experten freuen sich auf Ihre Anfrage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Einordnung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
FAQ zur Mieterhöhung 2026
Wie oft darf die Miete 2026 erhöht werden?
Das hängt von der Vertragsart ab. Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kann das Erhöhungsverlangen frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung gestellt werden; wirksam werden darf die neue Miete grundsätzlich erst nach 15 Monaten unveränderter Miete. Bei Index- und Staffelmiete gilt mindestens ein Jahr unveränderte Miete.
Gilt die Kappungsgrenze auch bei Indexmiete?
Die normale Kappungsgrenze von 20 Prozent oder 15 Prozent in drei Jahren gilt vor allem für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei der Indexmiete folgt die Anpassung dem Verbraucherpreisindex. Trotzdem gelten eigene Grenzen, etwa die Jahresfrist und die korrekte Erklärung in Textform.
Muss der Mieter einer Mieterhöhung zustimmen?
Bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB muss der Mieter grundsätzlich zustimmen. Bei einer wirksam vereinbarten Indexmiete ist diese Zustimmung nicht in gleicher Weise erforderlich. Der Vermieter muss die Indexanpassung aber richtig berechnen, in Textform erklären und den neuen Mietbetrag nennen.
Ab wann muss die neue Miete gezahlt werden?
Bei der Vergleichsmietenerhöhung ist die neue Miete grundsätzlich ab dem dritten Monat nach Zugang des Schreibens zu zahlen, wenn die Zustimmung wirksam vorliegt. Bei der Indexmiete wird die angepasste Miete ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung relevant.
Welcher Mietspiegel gilt für eine Mieterhöhung?
Maßgeblich ist der passende Mietspiegel für die konkrete Gemeinde oder Stadt und die betroffene Wohnung. Entscheidend sind unter anderem Lage, Größe, Baujahr, Ausstattung und die im Mietspiegel vorgesehene Einordnung. Bei Unsicherheit sollte die Begründung besonders sorgfältig geprüft werden.
Was passiert, wenn die Mieterhöhung formal falsch ist?
Eine formal fehlerhafte Mieterhöhung kann unwirksam sein oder Rückfragen und Widerspruch auslösen. Dann verliert der Eigentümer Zeit und muss unter Umständen neu ansetzen. Besonders wichtig sind 12-Monats-Sperrfrist, 15-Monats-Wirksamkeitsgrenze, Begründung, Kappungsgrenze, Textform und Zugangsnachweis.
Quellen
- § 557b BGB Indexmiete, abgerufen am 29. Juni 2026.
- § 557a BGB Staffelmiete, abgerufen am 29. Juni 2026.
- § 558 BGB Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, abgerufen am 29. Juni 2026.
- § 558a BGB Form und Begründung der Mieterhöhung, abgerufen am 29. Juni 2026.
- RA Kotz: Mieterhöhung prüfen, abgerufen am 30. Juni 2026.
- § 558b BGB Zustimmung zur Mieterhöhung, abgerufen am 29. Juni 2026.
- § 558c BGB Mietspiegel, abgerufen am 29. Juni 2026.
- § 558d BGB Qualifizierter Mietspiegel, abgerufen am 29. Juni 2026.
- § 559 BGB Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen, abgerufen am 29. Juni 2026.
- § 559b BGB Wirkung der Modernisierungsmieterhöhung, abgerufen am 29. Juni 2026.
- § 559c BGB Vereinfachtes Verfahren, abgerufen am 29. Juni 2026.
- § 561 BGB Sonderkündigungsrecht des Mieters, abgerufen am 29. Juni 2026.
- § 555c BGB Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen, abgerufen am 29. Juni 2026.
- § 556d BGB Mietpreisbremse bei Mietbeginn, abgerufen am 29. Juni 2026.
- Statistisches Bundesamt Verbraucherpreisindex, abgerufen am 29. Juni 2026.
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